Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen von Albertis Classic Motorcycles im Zusammenhang mit Motorrädern, insbesondere für Reparaturen, Wartungs- und Servicearbeiten, Restaurierungen, Revisionen, Umbauten, Aufbereitungen, Diagnosearbeiten, Ersatzteilbeschaffung sowie damit verbundene Dienstleistungen.
Die AGB gelten für sämtliche Aufträge, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Mit der Erteilung eines Auftrags erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Die jeweils gültige Fassung der AGB ist auf der Website von Classic-Motorcycles.ch abrufbar und kann dem Kunden auf Wunsch in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.
2. Auftragserteilung
- Ein Auftrag kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich erteilt werden.
- Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn die Werkstatt diesen bestätigt oder mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.
- Bei umfangreichen Reparaturen, Revisionen oder Restaurierungen kann die Werkstatt die Annahme des Auftrags von einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer Anzahlung abhängig machen.
- Der Kunde ist verpflichtet, der Werkstatt alle für die Ausführung des Auftrags relevanten Informationen mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere bekannte Schäden, frühere Reparaturen, Umbauten, Änderungen am Fahrzeug sowie bekannte technische Probleme.
3. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und aufgrund der bei der Erstellung bekannten Umstände erstellt.
Hinweis bei klassischen Fahrzeugen: Bei älteren, klassischen oder restaurierungsbedürftigen Motorrädern kann der tatsächliche Arbeits- und Materialaufwand erheblich vom ursprünglich erkennbaren Zustand abweichen. Verdeckte Schäden, Korrosion, verschlissene oder nicht mehr erhältliche Bauteile sowie frühere unsachgemässe Reparaturen können erst nach der Demontage festgestellt werden.
Ein Kostenvoranschlag ist grundsätzlich eine Schätzung und keine Garantie für den endgültigen Rechnungsbetrag, sofern er nicht ausdrücklich als verbindlicher Pauschalpreis bezeichnet wurde.
Werden während der Arbeiten zusätzliche oder weitergehende Arbeiten erforderlich, informiert die Werkstatt den Kunden nach Möglichkeit vor deren Ausführung.
Ist eine sofortige Rücksprache mit dem Kunden nicht möglich und sind zusätzliche Arbeiten zur Vermeidung weiterer Schäden oder zur technisch sinnvollen Durchführung des Auftrags erforderlich, darf die Werkstatt notwendige Massnahmen in angemessenem Umfang ausführen.
Vom Kunden ausdrücklich freigegebene Zusatzarbeiten werden zusätzlich verrechnet.
4. Besondere Bestimmungen für Oldtimer und klassische Motorräder
Bei klassischen und historischen Motorrädern können alters-, material- und konstruktionsbedingte Besonderheiten auftreten.
Die Werkstatt ist berechtigt, bei der Demontage festgestellte Mängel, Verschleisserscheinungen, Korrosion, Materialermüdung oder frühere Reparaturfehler zu dokumentieren und dem Kunden mitzuteilen.
Die Werkstatt übernimmt keine Garantie dafür, dass nach einer einzelnen Reparatur sämtliche bereits vorhandenen oder später auftretenden altersbedingten Mängel behoben sind.
Bei Restaurierungen kann es aufgrund der Verfügbarkeit von Originalteilen, Nachfertigungen und geeigneten Ersatzmaterialien erforderlich sein, technische Alternativen einzusetzen. Solche Lösungen werden, soweit möglich, mit dem Kunden abgestimmt.
Bei Fahrzeugen mit nicht originalen, selbst angefertigten oder technisch veränderten Bauteilen kann die Werkstatt eine fachgerechte Weiterbearbeitung ablehnen, wenn dadurch die Sicherheit oder Zuverlässigkeit der Arbeiten beeinträchtigt werden könnte.
5. Ersatzteile und Materialien
- Soweit nicht anders vereinbart, verwendet die Werkstatt geeignete Original-, OEM-, Nachbau- oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile.
- Bei klassischen Motorrädern können Originalteile nicht mehr erhältlich oder nur mit erheblichem Aufwand beschaffbar sein.
- Vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile werden nur nach vorheriger Zustimmung der Werkstatt eingebaut.
- Die Werkstatt übernimmt für vom Kunden angelieferte Teile keine Gewähr für deren Qualität, Eignung oder Lebensdauer. Die gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber der Werkstatt bleiben im Übrigen vorbehalten, soweit die Werkstatt einen eigenen Fehler zu vertreten hat.
- Nicht benötigte Teile werden dem Kunden auf Wunsch zurückgegeben, sofern dies technisch und organisatorisch möglich ist.
6. Arbeitsausführung
Die Werkstatt führt die vereinbarten Arbeiten fachgerecht und nach den ihr zur Verfügung stehenden technischen Informationen aus.
Bei älteren Motorrädern stehen teilweise keine vollständigen oder aktuellen Herstellerunterlagen mehr zur Verfügung. Die Werkstatt arbeitet in diesen Fällen nach den verfügbaren technischen Unterlagen, Erfahrungswerten und anerkannten fachlichen Grundsätzen.
Die Werkstatt ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen oder einzustellen, wenn sich während der Ausführung herausstellt, dass die Durchführung technisch nicht sinnvoll, nicht sicher oder nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich ist.
7. Probefahrten und Funktionsprüfungen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass nach Reparaturen oder Servicearbeiten notwendige Probefahrten und Funktionsprüfungen durchgeführt werden.
Probefahrten werden auf das für die Prüfung erforderliche Mass beschränkt.
Die Werkstatt ist berechtigt, das Fahrzeug für Diagnose-, Prüf- und Abstimmungsfahrten im erforderlichen Umfang zu bewegen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet die Werkstatt für Schäden, die während einer Probefahrt durch von ihr zu vertretendes Verhalten verursacht werden.
8. Fahrzeugzustand und Haftung
Der Kunde ist verpflichtet, das Motorrad in einem Zustand zu übergeben, der eine sichere Durchführung der vereinbarten Arbeiten ermöglicht.
Die Werkstatt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie schuldhaft verursacht.
Für Schäden, die aufgrund bereits vorhandener Mängel, altersbedingter Materialermüdung, verborgener Schäden oder konstruktionsbedingter Schwachstellen entstehen, haftet die Werkstatt nicht, soweit sie diese Schäden nicht zu vertreten hat.
Eine Haftung für gewöhnlichen Verschleiss, altersbedingte Ausfälle oder Folgeschäden, die nicht auf eine fehlerhafte Werkleistung zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
9. Elektrische und elektronische Komponenten
Bei älteren Motorrädern können elektrische Leitungen, Steckverbindungen, Steuergeräte und andere elektronische Komponenten altersbedingt beschädigt oder vorgeschädigt sein.
Die Werkstatt haftet nicht für Ausfälle solcher Komponenten, sofern diese nicht durch eine fehlerhafte Werkleistung verursacht wurden.
Bei der Fehlersuche an elektrischen Anlagen kann die tatsächliche Ursache erst nach umfangreichen Prüfungen oder Demontagearbeiten festgestellt werden.
10. Termine und Lieferfristen
Vereinbarte Fertigstellungstermine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Bei Reparaturen und Restaurierungen älterer Motorräder können Verzögerungen insbesondere durch die Beschaffung von Ersatzteilen, unerwartet festgestellte Schäden, Lieferverzögerungen oder notwendige Fremdleistungen entstehen.
Wird eine vereinbarte Frist aus Gründen überschritten, die die Werkstatt nicht zu vertreten hat, entsteht daraus kein Anspruch auf Schadenersatz.
Die Werkstatt informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen nach Möglichkeit zeitnah.
11. Abholung und Aufbewahrung des Motorrads
- Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde über die Abholbereitschaft informiert.
- Das Motorrad ist innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.
- Wird das Motorrad trotz Aufforderung nicht abgeholt, kann die Werkstatt dem Kunden angemessene Kosten für die weitere Aufbewahrung in Rechnung stellen, sofern diese vorgängig oder in den Umständen angemessener Weise kommuniziert wurden.
- Entstehen aufgrund einer erheblich verspäteten Abholung zusätzliche Aufwendungen, können diese dem Kunden weiterverrechnet werden, soweit gesetzlich zulässig.
12. Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug kann die Werkstatt nach den gesetzlichen Bestimmungen Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten geltend machen.
Bei umfangreichen Restaurierungen oder grösseren Reparaturen kann die Werkstatt angemessene Anzahlungen oder Teilzahlungen verlangen.
Die Werkstatt ist berechtigt, die Herausgabe des Motorrads von der vollständigen Begleichung fälliger Forderungen abhängig zu machen, soweit ihr ein entsprechendes gesetzliches Retentionsrecht zusteht.
13. Eigentum an Ersatzteilen und ausgebauten Teilen
Eingebaute Ersatzteile gehen nach vollständiger Bezahlung der entsprechenden Rechnung in das Eigentum des Kunden über.
Ausgebaute Altteile verbleiben grundsätzlich bei der Werkstatt, sofern der Kunde deren Herausgabe nicht ausdrücklich verlangt.
Bei der Entsorgung von Altteilen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14. Gewährleistung für Werkleistungen
Für Mängel an erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in diesen AGB oder im individuellen Auftrag keine zulässige abweichende Regelung getroffen wurde.
Der Kunde hat das Fahrzeug nach Übergabe möglichst zeitnah zu prüfen und festgestellte Mängel der Werkstatt unverzüglich mitzuteilen.
Die Werkstatt ist grundsätzlich berechtigt, einen von ihr zu vertretenden Mangel zunächst selbst zu prüfen und, sofern berechtigt, nachzubessern.
Kein Gewährleistungsanspruch besteht insbesondere für Schäden, die durch unsachgemässe Nutzung, Fremdeingriffe, Unfall, normale Abnutzung oder nachträgliche Veränderungen verursacht wurden.
Bei Fahrzeugen mit erheblichem Alter, hoher Laufleistung oder unbekannter Vorgeschichte kann die Werkstatt für bestimmte Arbeiten oder Bauteile besondere Gewährleistungsbedingungen vereinbaren. Diese müssen dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilt werden.
15. Abbruch von Restaurations- oder Reparaturarbeiten
Wird ein Auftrag auf Wunsch des Kunden vor Abschluss der vereinbarten Arbeiten beendet, sind die bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten, verwendeten Materialien sowie entstandenen Fremd- und Beschaffungskosten zu bezahlen.
Bereits speziell für das Fahrzeug bestellte oder angefertigte Teile können dem Kunden ebenfalls verrechnet werden, soweit diese nicht anderweitig verwendbar oder rückgabefähig sind.
Wird ein Auftrag aufgrund eines während der Arbeiten festgestellten, wirtschaftlich oder technisch unverhältnismässigen Zustands beendet, werden die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend dem tatsächlichen Aufwand abgerechnet.
16. Fremdleistungen
Die Werkstatt ist berechtigt, für einzelne Arbeiten spezialisierte Drittunternehmen beizuziehen, insbesondere für Lackier-, Beschichtungs-, Motorenbearbeitungs-, Schweiss-, Sattler-, Reifen- oder andere Spezialarbeiten.
Der Kunde wird über wesentliche Fremdleistungen nach Möglichkeit informiert.
Für Leistungen Dritter gelten zusätzlich deren jeweilige Garantie- und Haftungsbedingungen, soweit gesetzlich zulässig.
17. Datenschutz
Die Werkstatt bearbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und soweit dies für die Geschäftsabwicklung, Auftragserfüllung, Kommunikation, Rechnungsstellung oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.
Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten können in einer separaten Datenschutzerklärung geregelt werden.
18. Anwendbares Recht
Auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Werkstatt und dem Kunden ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts sowie weitere zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben vorbehalten.
19. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Soweit gesetzlich zulässig, ist für Geschäftskunden zusätzlich der Sitz der Werkstatt als Gerichtsstand vereinbart.
20. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
21. Schlussbestimmungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen der Werkstatt und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
Die Werkstatt behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Für bereits erteilte Aufträge gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Fassung.